Reine Briefwahl ist in Wien wohl nicht möglich
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es wahrscheinlich nicht möglich, dass die für den 11 Oktober geplanten Wahlen zum Wiener Land- und Gemeinderat nur per Briefwahl abgehalten werden, wenn noch Beschränkungen für das Coronirus eingeführt werden. Nach Angaben des Rathauses muss die Bundesverfassung geändert werden.
§ 26 der Verfassung ist der Briefwahl gewidmet. Personen, die aus lokalen oder gesundheitlichen Gründen verboten sind, können ihr Wahlrecht auf diese Weise ausüben. Die allgemeine Verwendung der Briefwahl als Ersatz wird nicht erwähnt, wenn Wahllokale nicht geöffnet werden können.
Der 11. Oktober ist der spätestmögliche Wahltermin in Wien. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat jedoch bereits gesagt, dass die Coronavirus-Pandemie bei Bedarf immer noch nicht zulässt, dass der Stimmzettel bei Bedarf erneut abgefragt wird.
Auf internationaler Ebene sind kürzlich Beispiele für die Ablehnung persönlicher Abstimmungen aufgetaucht: In Polen wurde beschlossen, die Präsidentschaftswahlen am 10. Mai ausschließlich per Briefwahl abzuhalten. Diese Entscheidung wurde auch am 29. März in der zweiten Runde der Kommunalwahlen in Bayern getroffen.